Il Tribunale tedesco ha rimesso ad un perito la questione della risarcibilità del danno secondo le norme del diritto italiano, in particolare domandando se l’art. 2043 c.c., che definisce la responsabilità aquilana, può essere applicato al caso concreto.
Di seguito, il verbale dell‘udienza - in tedesco - con il quesito che potrà essere integrato dai difensori delle parti sono all’8 aprile.
“Hinweisbeschluss In dem Musterfeststellungsverfahren Verbraucherzentrale Südtirol gegen Volkswagen AG
1. Der Senat beabsichtigt, hinsichtlich derjenigen Feststellungsziele, die auf das italienische Recht verweisen, und die er insoweit als zulässig erachtet, ein Sachverständigengutachten zum italienischen Recht einzuholen. Im Zuge der Begutachtung wäre das italienische Recht als Ganzes zu erforschen, wie es in Rechtsprechung und Rechtslehre Ausdruck und in der Praxis Anwendung findet. Dies schließt insbesondere die Entscheidung des Tribunale Ordinario di Venezia – N. R.G. 3711/2016 sowie die übrige in Italien zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung ein.
II.
Aus vorläufiger Sicht des Senats wären insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
1. Was sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 2043 Codice Civile?
2. Welche Arten von Schäden sind nach italienischem Deliktsrecht ersatzfähig? Erfasst das italienische Deliktsrecht auch reine Vermögensschäden, insbesondere Schäden, die dadurch begründet werden, dass der Käufer in Folge der schädigenden Handlung eine ungewollte schuldrechtliche Verpflichtung eingeht („Vertrag als Schaden“)? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen wird im italienischen Deliktsrecht ein Vertrag als ungewollt / als Schaden qualifiziert?
3. Existiert im italienischen Recht eine Rechtsgrundlage, die die Betriebseinschränkung oder Still-Legung eines Kraftfahrzeuges ermöglicht, für das eine Übereinstimmungsbescheinigung zu einer Typgenehmigung besteht, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkt wurde? Ist Art. 77 Codice della Strada eine solche Rechtsgrundlage?
4. Auf welche Art und Weise wird Schadensersatz auf der Grundlage von Art. 2043 Codice Civile gewährt? Setzt das italienische Schadensersatzrecht zur Schadensbemessung stets einen Vergleich zwischen der hypothetischen Situation ohne das schädigende Ereignis und der tatsächlichen Situation voraus? Kennt das italienische Schadensersatzrecht normative Schadensbegriffe? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Ist der vor Eintritt des schädigenden Ereignisses bestehende Zustand wiederherzustellen und/oder wird der eingetretene Schaden in Geld ausgeglichen? Gibt es einen Vorrang einer bestimmten Form des Schadensersatzes? Kommt dem Geschädigten bei der Art und Weise des Schadensersatzes ein Wahlrecht zugute? Kann auf der Grundlage von Art. 2043 Codice Civile der ungewollte Vertrag rückabgewickelt werden?
5. Unter welchen Voraussetzungen wird in der italienischen Rechtspraxis ein „contatto sociale“ angenommen? Was sind die Rechtsfolgen? Kann der Geschädigte bei Eingreifen einer Haftung nach „contatto sociale“ unter verschiedenen Formen des Schadensersatzes wählen?
Ist die Lehre vom „contatto sociale“ in der Praxis der italienischen Rechtsprechung bereits auf das Verhältnis zwischen dem Hersteller eines (mangelhaften) Produktes und dem Käufer des Produktes angewandt worden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
6. Hat die italienische Rechtsprechung bereits zugunsten von Fahrzeug-Käufern mit Wohnsitz in Italien eine Schadensersatzhaftung der Musterbeklagten wegen der Entwicklung und Verwendung einer Software in der Motorsteuerung von Fahrzeugmodellen mit dem Dieselmotor EA189, die standardisierte Testsituationen (NEFZ) erkennt und unter diesen Bedingungen die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen, im normalen Fahrbetrieb dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb setzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind, oder wegen des Inverkehrbringens dieser Fahrzeuge in Italien angenommen? Wenn ja, welcher Sachverhalt lag dem (jeweils) zugrunde? Auf welcher Rechtsgrundlage wurde den Fahrzeug-Käufern Schadensersatz zugesprochen? In welcher Form?
7. Hat die italienische Rechtsprechung für das Entwickeln und Verwenden der soeben beschriebenen Motorsteuerungssoftware bzw. für das Inverkehrbringen der so ausgestatteten Fahrzeuge in Italien eine Haftung der Musterbeklagten abgelehnt? Wenn ja, welcher Sachverhalt lag dem jeweils zugrunde? Wenn ja, mit welcher Begründung?
8. Ist es nach italienischem Deliktsrecht möglich, im Falle des Erwerbs eines mangelhaften Kaufgegenstandes den Differenzschaden zu verlangen, also die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des mangelhaften Gegenstandes und dem hypothetischen Wert des mangelfreien Gegenstandes? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Kann der Geschädigte, der den Schädiger auf der Grundlage von Art. 2043 Codice Civile in Anspruch nimmt, zwischen verschiedenen Formen des Schadensersatzes wählen? Wenn ja: Gilt das auch, wenn der Schaden im Sinne des Art. 2043 Codice Civile – sofern möglich – in der Eingehung einer ungewollten Verpflichtung besteht?
9. Entfällt der Schaden in Form der Eingehung eines ungewollten Kaufvertrages / des Erwerbs eines mangelhaften Gegenstandes, wenn der Geschädigte den im Zuge des ungewollten Kaufvertrages erworbenen Gegenstand weiterveräußert?
10. Entfällt der Schaden in Form der Eingehung eines ungewollten Kaufvertrages / des Erwerbs eines mangelhaften Gegenstandes oder wird er ggf. vermindert, wenn der Schädiger Maßnahmen ergreift, um den Mangel an dem gekauften Gegenstand zu beheben? Unter welchen Voraussetzungen wäre das denkbar?
11. Wie stellt sich die Darlegungs- und Beweislast nach italienischem Recht bei sämtlichen zuvor genannten Fragen dar?
12. Ist es zutreffend, dass sich die Frage der Zurechnung (im deutschen Recht nach § 31 BGB) im italienischen Deliktsrecht nicht stellt, da nach Art. 2049 Codice Civile der Dienstherr deliktisch für die unerlaubten Handlungen seiner Mitarbeiter haftet? (So die Darstellung des Musterklägers im Schriftsatz vom 30.06.2021, Seite 39.) Wie ist der Anwendungsbereich des Art. 2049 Codice Civile zu beschreiben?
13. Ist es zutreffend, dass die Frage, ob die unerlaubte Handlung „vorsätzlich“ oder „sittenwidrig“ begangen worden sei, für das italienische Recht nur in Bezug auf die Bemessung des immateriellen Schadens von Belang ist? (So die Darstellung des Musterklägers im Schriftsatz vom 30.06.2021, Seite 39). Was sind die Kriterien der Sittenwidrigkeit nach italienischem Recht?
III.
Die Parteien sollen Gelegenheit erhalten, vor beabsichtigter Beweiserhebung gem. § 293 ZPO im Anschluss an die mündliche Verhandlung dem Gericht weitere Fragen mitzuteilen sowie zur Auswahl eines zu beauftragenden Sachverständigen (§ 404 ZPO) vorzutragen.
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Falcone Assunta 27/02/1973 email. capiscioltif@gmail.com (sabato, 18 novembre 2023 17:06)
Dieselgate VW
Buonasera spettabili Avvocati
Le informazioni del tribunale tedesco risalgono al 2 marzo 2022.
Ci sono stati oppure ci sono sviluppi in corso riguardante il dieselgate VW ?